Leistungen der Eingliederungshilfe:
In der Regel sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe, wie der LWL oder LVR, Leistungsträger der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe ist dafür da, dass Menschen mit Behinderungen so leben können, wie sie es möchten. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
Die bewilligten Leistungen können teilweise auch von der Lesbar erbracht werden, z.B. Assistenz bei der Freizeitgestaltung, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, usw.
Der Entlastungsbetrag:
Sollten Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro pro Monat zur Verfügung.
Da der Entlastungsbetrag nicht mit Ablauf eines Monats verfällt, kann die Ihnen zur Verfügung stehende Summe auch höher sein. Nutzen Sie zwei Monate lang den Entlastungsbetrag nicht, stehen Ihnen im dritten Monat 375,- Euro zu Verfügung.
Die Ansprüche eines Jahres verfallen erst mit Ablauf des darauffolgenden Kalenderhalbjahres, also zum 30.06. des Folgejahres.
Umwandlungsanspruch:
Wenn Sie einen Pflegegrad 2 oder höher haben und Pflegegeld aber keine ambulanten Sachleistungen (z.B. Pflegedienst) erhalten, können Sie den Ihnen eigentlich zustehenden Sachleistungsbetrag in Höhe von bis zu 40% umwandeln, um damit ein Angebot zur Unterstützung im Alltag, wie z.B. „Die Lesbar“ zu finanzieren.
Beispiel:
Sie haben Pflegegrad 3 und erhalten ein Pflegegeld von 573,- Euro im Monat. Sie würden für ambulante Sachleistungen 1432,- Euro im Monat erhalten. Von diesem Betrag können Sie bis zu 40% umwandeln lassen, erhielten also 572,80 Euro um ein Entlastungs- oder Betreuungsangebot zu finanzieren. Sie können aber auch nur 10% umwandeln lassen, erhielten dann 143,20 Euro.
Dies ist wichtig zu beachten, da sich bei Anwendung des Umwandlungsanspruchs Ihr Pflegegeld um den entsprechenden Prozentsatz verringert, bei einer Umwandlung von 40% erhalten Sie also auch 40% weniger Pflegegeld, statt 573,- Euro nur noch 343,80 Euro
Der Umwandlungsanspruch gilt auch, wenn Sie eine Kombination aus Pflegegeld und ambulanter Sachleistung erhalten.
Für Selbstzahler:
Die Kosten pro gebuchter Stunde in der Lesbar betragen 20,- Euro . Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundenrhythmus. Auch eine Einzelbetreuung, die ggf. aufgrund einer Behinderung notwendig ist, und die besondere Gestaltung der Umgebung sind nach Absprache möglich. Dies wird gesondert abgerechnet.
Kartenzahlung ist bei uns möglich.
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